Öffentliche Aufträge

Wie vergebe ich öffentliche Aufträge rechtssicher und mit wirtschaftlichem Erfolg? Wie gestalte ich die Verfahren so, dass das unternehmerische Potenzial der Bieter zur Geltung kommt? Wann kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden? Was ist bei der Gestaltung des Vertrages zu beachten? Wie erhalte ich einen lukrativen öffentlichen Auftrag? Wie setze ich vertragliche Ansprüche durch? Das sind nur einige Fragen, die sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und deren Durchführung regelmäßig stellen und deren Beantwortung seit Jahren im Mittelpunkt der Beratungstätigkeit von BBG und Partner stehen.

Unsere Anwälte sind erfahrene Spezialisten bei der Vergabe komplexer Liefer-, Bau- und Dienstleistungen – sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Bieterseite. Besondere Kompetenzen bestehen im Bereich der Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr, von Bus- und Straßenbahnverkehrsleistungen sowie von Ver- und Entsorgungsleistungen. Dabei verfolgt BBG und Partner konsequent den Anspruch, bei der juristischen Beratung stets die ökonomischen Auswirkungen der Verfahrens- und Vertragsgestaltung im Auge zu behalten. Um den Erfolg bis hin zu eventuellen Nachprüfungsverfahren und dem Vertragsvollzug zu sichern, empfehlen wir unseren Mandanten, unsere Beratungskompetenzen möglichst frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

Zu den Schwerpunkttätigkeiten von BBG im Bereich Öffentliche Aufträge gehören: