Der Energiesektor befindet sich seit Jahren im ständigen Umbruch. Die ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele bedingen einen Umbau der Energieversorgung über alle Sektoren hinweg. Konkrete Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 sind im Bundes-Klimaschutzgesetz erstmals auch sektorspezifisch festgelegt worden.
Bislang sind die größten Fortschritte bei der Treibhausgasreduzierung im Stromsektor zu verzeichnen – begünstigt durch die Förderregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dieser Ausbau bringt insbesondere auf der Ebene der Stromnetze auch Herausforderungen mit sich und erfordert einen anspruchsvollen Ausbau der Infrastruktur.
Damit die Klimaziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik erreicht werden können, muss die Energiewende zudem über den Stromsektor hinaus weiterentwickelt werden. Zentrale Bedeutung kommt der Dekarbonisierung der Industrie, des Verkehrssektors und der Gebäudewirtschaft zu. Schließlich befindet sich die Energiewirtschaft wie die gesamte Volkswirtschaft im Prozess der Digitalisierung, die ebenfalls neue Herausforderungen bringt, aber auch neue Lösungen und Geschäftsmodelle erst ermöglicht.
Die zahlreichen Reformen im Energierecht bedeuten für Anlagenbetreiber und Investoren, Versorger, Netzbetreiber und Energienutzer besondere Herausforderungen im Hinblick auf einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Projekte und Unternehmungen. BBG und Partner unterstützen Sie in diesem dynamischen Umfeld bei der Gestaltung von rechtssicheren Lösungen und begleiten Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren und bei der vertraglichen Gestaltung zukunftssicherer Lösungen.
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