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Erneuerbare Energien

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung ist vor allem im Strom- und Wärmebereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Grundlage dieses Ausbaus war bislang ein System gesetzlich garantierter Vergütungen und Marktprämien (EEG/KWKG), welche für Anlagenbetreiber einen sicheren rechtlichen wie wirtschaftlichen Rahmen geschaffen haben. In jüngster Zeit setzt der Gesetzgeber mit dem Ziel der Kostenbegrenzung und unter dem Einfluss des europäischen Rechts verstärkt auf eine wirksame Mengensteuerung, eine verbesserte Marktintegration und eine stärkere wettbewerbliche Ausrichtung der Förderung erneuerbarer Energien.


Mit dem EEG 2014 wurde als Pilotprojekt die ausschreibungsbasierte Förderung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen eingeführt, mit dem jüngst verabschiedeten EEG 2017 wird das Prinzip der Ausschreibung auf weitere Technologien – insbesondere die Windenergie an Land und auf See ausgedehnt. Künftig sind gemeinsame Ausschreibungen mit anderen Ländern sowie technologieoffen (Wind onshore + PV) zu erwarten. Für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung wird ebenfalls die Einführung von Ausschreibungen diskutiert. Die zahlreichen Reformen des EEG in den vergangenen Jahren und der anstehende Paradigmenwechsel zu mehr Wettbewerb bedeuten für Betreiber und potenzielle Investoren besondere Herausforderungen im Hinblick auf einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Projekte. Zugleich werden die planungsrechtlichen Instrumente und die umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen für die Errichtung von Anlagen immer komplexer.

Neben dem Ausbau der eigentlichen Erzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien bringt die Umstellung der Energieversorgung auch Veränderungen im Bereich der Stromnetze mit sich und wirft Fragen der Versorgungssicherheit auf. Erneuerbar erzeugte Elektrizität muss zu den Verbrauchszentren transportiert werden. Es muss Vorsorge getroffen werden für Situationen, in denen witterungsbedingt wenig erneuerbare Erzeugungsleistung zur Verfügung steht. Hier bieten sich Flexibilisierungsoptionen an, etwa der Einsatz von Speichern oder ein verbessertes Netzmanagement. Zugleich müssen durch Kontrahierung bestehender oder Errichtung neuer konventioneller Reservekraftwerke die Voraussetzungen für eine Stabilisierung des Stromnetzes bei stark schwankender Einspeiseleistung und gleichzeitiger Abschaltung der Kernkraftwerke getroffen werden. Diese Themen hat jüngst das Strommarktgesetz adressiert, deren Anwendung in der Praxis allerdings verschiedene rechtliche Fragen aufwirft.

Weiterer entscheidender Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes muss die Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel der Reduzierung des Primär- und Endenergiebedarfs der Volkswirtschaft sein. Hierzu existieren bislang etablierte Vorschriften des Ordnungsrechts, wie etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV) und finanzielle Förderprogramme. Das Instrumentarium muss künftig voraussichtlich ergänzt werden, um die erforderlichen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesregierung überlegt derzeit, weitere Vorgaben einzuführen, um Effizienzpotenziale zu heben. In ihrem Grünbuch aus dem August 2016 diskutiert sie unter anderem die Einführung von Effizienzverpflichtungen der Energieversorger und energiepreiswirksame Maßnahmen. Wir begleiten und unterstützen Vorhabenträger bei allen Phasen der Projektierung, Planung, Genehmigung, Errichtung sowie des Betriebes von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Dabei profitieren Sie auch von unserer Erfahrung im Planungsrecht und in der Gesetzgebungsberatung zum Thema Erneuerbare Energien. Zudem verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Begleitung von Energieerzeugungs-, leitungs- und Speicherprojekten mit sämtlichen energie- und planungsrechtlichen Aspekten. Wir können Sie daher optimal bei Projekten zu Netzausbau oder Netzverstärkung, Speicherlösungen oder (Reserve)Kraftwerken unterstützen. Auch hinsichtlich der Erfüllung regulatorischer Zielvorgaben zur wirtschaftlichen und energetischen Effizienz stehen wir beratend an Ihrer Seite.

Partner in diesem Bereich:

  • Dr. Peter Schütte
  • Dr. Malte Kohls

Weitere in diesem Bereich tätige Anwälte sind:

  • Dr. Mara Gerbig
  • Christoph Meitz, LL.M.
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