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Öffentlicher Straßenpersonenverkehr

Der ÖSPV umfasst den Nahverkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen. Für seinen Rechtsrahmen kennzeichnend ist das Ineinandergreifen kommunaler Daseinsvorsorge und gewerblicher Unternehmertätigkeit. Hier besteht ein großes Gestaltungsspektrum zwischen Wettbewerb und Direktvergaben. Neben dem Europarecht und dem Bundesrecht prägen länderspezifische Regelungen und die Entscheidungspraxis der jeweiligen Behörden und Gerichte die Situation "vor Ort".
In diesem komplexen Umfeld zielt unsere Tätigkeit auf die Vermeidung bzw. Steuerung von Risiken. Dies betrifft vor allem die konkrete Genehmigungs- und Finanzierungssituation sowohl von Verkehrsunternehmen als auch von Aufgabenträgern. Zu unserer Expertise zählen insbesondere

  • Aufgabenträgerberatung, lokale Marktorganisation
  • Aufstellung und Umsetzung von Nahverkehrsplänen
  • Bundes- und landesgesetzliche Ausgleichsleistungen
    (z.B. § 148 SGB IX, § 45a PBefG)
  • Genehmigungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtlicher Streitigkeiten
  • Gestaltung der ÖSPV-Finanzierung
  • Sicherung von Einnahmeansprüchen, Einnahmenaufteilung
  • Um- und Restrukturierung öffentlicher Unternehmen, Marktstrategien
  • Verbundorganisation und Verbundvertragswerke
  • Vergabe von ÖSPV-Leistungen einschließlich Nachprüfungsverfahren
  • Vertragsgestaltung und -vollzug


Neben dem Linienverkehr im Nah- und Fernbereich gehören Freistellungs- und Sonderlinienverkehre zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Partner in diesem Bereich:

  • Dr. Sibylle Barth
  • Dr. Hubertus Baumeister
  • Lothar Holger Fiedler
  • Dr. Gerrit Landsberg
  • Dr. Lorenz Wachinger

Weitere in diesem Bereich tätige Anwälte sind:

  • Katja Freiheit
  • Dr. Heike Gading, LL.M.
  • Dr. Sara Heitkamp
  • Dr. Sandra Kattau, LL.M.Eur.
  • Aiske Katharina Künne
  • Dieter Marszalek
  • Katrin Meerkamm, LL.M.Eur.
  • Julian Müller, LL.M.
  • Dr. Jantje Struß
  • Hendrik von Bar
  • Oliver von Bargen
  • Carola Wegeleben
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