Der ÖSPV umfasst den Nahverkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen. Für seinen Rechtsrahmen kennzeichnend ist das Ineinandergreifen kommunaler Daseinsvorsorge und gewerblicher Unternehmertätigkeit. Hier besteht ein großes Gestaltungsspektrum zwischen Wettbewerb und Direktvergaben. Neben dem Europarecht und dem Bundesrecht prägen länderspezifische Regelungen und die Entscheidungspraxis der jeweiligen Behörden und Gerichte die Situation "vor Ort".
In diesem komplexen Umfeld zielt unsere Tätigkeit auf die Vermeidung bzw. Steuerung von Risiken. Dies betrifft vor allem die konkrete Genehmigungs- und Finanzierungssituation sowohl von Verkehrsunternehmen als auch von Aufgabenträgern. Zu unserer Expertise zählen insbesondere
Neben dem Linienverkehr im Nah- und Fernbereich gehören Freistellungs- und Sonderlinienverkehre zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Partner in diesem Bereich:
Weitere in diesem Bereich tätige Anwälte sind: