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Herr Müller berät im öffentlichen Personenverkehr in erster Linie Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über Verkehrsleistungen sowie zu Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsvollzug. Im Öffentlichen Auftragswesen berät Herr Müller sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bei der Durchführung von bzw. der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, bei der Vertragsgestaltung und bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsvollzug sowie in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Beratungsfelder:
Seit 2022: Senior Associate bei BBG und Partner
Seit 2018: Rechtsanwalt bei BBG und Partner
2016 – 2018: Masterstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
2016 – 2018: Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Celle
2010 – 2016: Studium der Rechtswissenschaften in Bremen
Geboren 1991 in Hamburg
Ermessen bei Nachforderung von Unterlagen: Bieter darf bei erfolgreicher Rüge nicht „bestraft“ werden. Entscheidungsanmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2021 – 11 Verg 2/21, veröffentlicht am 18.02.2022 auf IBR- und VPR-online, zusammen mit Dr. J. Rösing.