Julian Müller LL.M.

Julian Müller, LL.M.

Senior Associate

Kontakt:

T +49 421 33541-0
F +49 421 33541-15
mueller@bbgundpartner.de

Teamassistenz:

Veronika Urban
T +49 421 33541-122
urban@bbgundpartner.de

Herr Müller berät im öffentlichen Personenverkehr in erster Linie Aufgabenträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über Verkehrsleistungen sowie zu Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsvollzug. Im Öffentlichen Auftragswesen berät Herr Müller sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter bei der Durchführung von bzw. der Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, bei der Vertragsgestaltung und bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Vertragsvollzug sowie in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Beratungsfelder:

Expertise

  • Wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe von Aufträgen über Leistungen im ÖSPV
  • Verfahren zur Direktvergabe von Aufträgen über Verkehrsleistungen nach der VO 1370/2007
  • Vergabeverfahren über sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge
  • Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Vertragsstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung, -vergabe und -vollzug

Rechtsgebiete

  • Kommunalrecht
  • ÖPNV-Recht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Subventionsrecht
  • Vergaberecht

  • Verkehrsgewerberecht
  • VO (EG) 1370/2007
  • Zivilprozessrecht
  • Zivilrecht
  • Zuwendungsrecht

Zur Person

Seit 2022: Senior Associate bei BBG und Partner

Seit 2018: Rechtsanwalt bei BBG und Partner

2016 – 2018: Masterstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

2016 – 2018: Juristischer Vorbereitungsdienst beim OLG Celle

2010 – 2016: Studium der Rechtswissenschaften in Bremen

Geboren 1991 in Hamburg

Publikationen

Ermessen bei Nachforderung von Unterlagen: Bieter darf bei erfolgreicher Rüge nicht „bestraft“ werden. Entscheidungsanmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.11.2021 – 11 Verg 2/21, veröffentlicht am 18.02.2022 auf IBR- und VPR-online, zusammen mit Dr. J. Rösing.