12. April 2023: Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis – Online-​Live-Seminar beim Umweltinstitut Offenbach (UIO) unter Berücksichtigung der „Mantelverordnung“ (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV) mit Ulrike Kohls

Veröffentlicht am 22. März 2023

12. April 2023: Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis – Online-​Live-Seminar beim Umweltinstitut Offenbach (UIO) unter Berücksichtigung der „Mantelverordnung“ (ErsatzbaustoffV und Neufassung der BBodSchV) mit Ulrike Kohls

Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-​rechtlicher sowie technischer Anforderungen.

Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser-​ und Abfallrecht.

Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.)

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab hinsichtlich:

  • der Inanspruchnahme Verantwortlicher (insb. Rechtsprechung zu Sanierungsverantwortlichkeiten, Sanierungsumfang und den Grenzen der Inanspruchnahme)
  • Vorsorge-​ und Sanierungspflichten
  • Bearbeitungsschritte der Altlastensanierung
  • Zulässigkeit des Auf- und Einbringens von Material auf oder in den Boden

Ziele

  • Fundiertes Praxiswissen für rechtssicheren Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Durchdachtes Seminarkonzept, das kompakt und praxisnah die Grundlagen des Bodenschutzrechts vermittelt
  • Interdisziplinärer Fachdialog
  • Nutzung von Synergieeffekten durch den Austausch der TeilnehmerInnen untereinander sowie mit der Referentin
  • Qualifizierter Leistungsnachweis

Das Seminar findet auch am 23. August 2023 und 06. Dezember 2023 statt.

Weitere Informationen:

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