Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker – Ohne Auswahlentscheidung kein öffentlicher Auftrag

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Veröffentlicht am 23. Mai 2023

Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker – Ohne Auswahlentscheidung kein öffentlicher Auftrag

Rechtsanwältin Annika Schöttker hat den Beschluss der VK Bund vom 11.01.2023 – VK 1-109/22 auf VPR- und IBR-online besprochen: Ohne Auswahlentscheidung kein öffentlicher Auftrag.

Die Entscheidung der VK Bund setzt sich mit dem Begriff des öffentlichen Auftrags auseinander. Ein solcher liege nur dann vor, wenn der öffentliche Auftraggeber eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten treffe. Hieran fehle es bei sogenannten Open-House Verfahren, wenn der Auftraggeber Dienstleistungen auf dem Markt erwerben und während der gesamten Laufzeit des Vertrags mit allen Marktteilnehmern, die sich verpflichten, die betreffenden Dienstleistungen zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu erbringen, einen Vertrag schließen will, ohne eine Auswahl unter den zulässigen Angeboten zu treffen.“