Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker zu VK 2-137/21 vom 27.01.2022

'
Veröffentlicht am 25. April 2022

Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker zu VK 2-137/21 vom 27.01.2022

Rechtsanwältin Annika Schöttker hat die Entscheidung der VK Bund, Beschluss vom 27.01.2022 – VK 2-137/21 auf IBR- und VPR-online besprochen: Zurechnung früherer Referenzen bei Personenidentität möglich, Entscheidungsanmerkung zu VK Bund, Beschluss vom 27.01.2022 – VK 2-137/21, IBRRS 2022, 0799 sowie VPRRS 2022, 0061 (jeweils nur online).

Die VK Bund hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein neu gegründetes Unternehmen sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen seiner Mitarbeiter für frühere Leistungen berufen kann. Sie stellt zunächst fest, dass ein Wettbewerb durch einen Newcomer, der aus früherer Tätigkeit seiner Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen erworbenes Know-how mitbringt, jedenfalls dann nicht ausgeschlossen sei, wenn der Auftraggeber dies explizit zugelassen habe. Für die Zurechnung früherer Referenzen zu einem neuen Unternehmen sei dann erforderlich, dass eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern des neu gegründeten Unternehmens festgestellt werden könne.