Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker

Veröffentlicht am 14. Februar 2022

Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker

Rechtsanwältin Annika Schöttker, LL.M. hat die Entscheidung des OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021 – 17 Verg 3/21 auf IBR- und VPR-online besprochen: Inwieweit ist die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft auszuschreiben? Entscheidungsanmerkung zu OLG Rostock, Beschluss vom 30.09.2021 – 17 Verg 3/21, IBRRS 2021, 3024 sowie VPRRS 2021, 0245 (jeweils nur online).

Das OLG Rostock hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, inwieweit die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft auszuschreiben ist. Hierzu stellt es fest, dass die Gründung einer ÖPP-Gesellschaft nur insoweit ausschreibungspflichtig ist, als sie mit dem öffentlichen Auftrag ein unteilbares Ganzes bildet. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Ausschreibung von ÖPP-Gesellschaften darauf zu achten ist, inwieweit nach den Vergabeunterlagen mit der Gründung der ÖPP-Gesellschaft ein öffentlicher Auftrag erfüllt werden soll. Der private Partner muss nur dann in einem förmlichen Vergabeverfahren ausgewählt werden, wenn die gemeinsame Gesellschaft Aufgaben erfüllen soll, die Teil eines solchen öffentlichen Auftrags sind.

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