
Kommunalisierung der ÖPNV-Finanzierungsmittel nach § 7a NNVG hat vor EuG Bestand
Das Europäische Gericht bestätigt, dass die Bündelung von Aufgabenverantwortung und ÖPNV-Finanzmitteln für den Ausbildungsverkehr bei kommunalen Aufgabenträgern gemäß § 7a NNVG beihilfenrechtskonform ist. BBG und Partner vertrat erfolgreich das Land Niedersachsen vor dem Europäischen Gericht.
Die BBG-Pressemitteilung stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.