Kommunalisierung der ÖPNV-Finanzierungsmittel nach § 7a NNVG hat vor EuG Bestand

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Veröffentlicht am 05. Oktober 2020

Kommunalisierung der ÖPNV-Finanzierungsmittel nach § 7a NNVG hat vor EuG Bestand

Das Europäische Gericht bestätigt, dass die Bündelung von Aufgabenverantwortung und ÖPNV-Finanzmitteln für den Ausbildungsverkehr bei kommunalen Aufgabenträgern gemäß § 7a NNVG beihilfenrechtskonform ist. BBG und Partner vertrat erfolgreich das Land Niedersachsen vor dem Europäischen Gericht.

Die BBG-Pressemitteilung stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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