OVG Lüneburg lässt eigenwirtschaftliche Konkurrenz gegen Direktvergabe des Stadtverkehrs Oldenburg nicht zu

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Veröffentlicht am 15. Februar 2020

OVG Lüneburg lässt eigenwirtschaftliche Konkurrenz gegen Direktvergabe des Stadtverkehrs Oldenburg nicht zu

Das OVG Lüneburg hat den Antrag der ARGE (Zusammenschluss von vier privaten Verkehrsunternehmen) auf Zulassung der Berufung als unbegründet zurückgewiesen. Damit wird das Urteil des VG Oldenburg vom 27.02.2018 (Az.: 7 A 83/17) rechtskräftig. Das VG Oldenburg hatte die Klage der ARGE auf Erteilung einer eigenwirtschaftlichen Genehmigung für den Stadtverkehr Oldenburg ab dem 02.06.2018 abgewiesen. Die BBG-Pressemitteilung stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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