OVG Münster: DB Netz AG ist zur Zuweisung von Teillaufwegen verpflichtet

Veröffentlicht am 15. August 2020

OVG Münster: DB Netz AG ist zur Zuweisung von Teillaufwegen verpflichtet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat mit Beschluss vom 18.08.2020 (Az. 13 B 972/20) einen Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Zuweisung von Teillaufwegen vorläufig bestätigt. BBG und Partner vertrat in dem behördlichen und den gerichtlichen Verfahren erfolgreich die FlixTrain GmbH als Zugangsberechtigte.

Die Pressemitteilung stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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