Entscheidungs­besprechung von Matthias Janetzki

Veröffentlicht am 03. Februar 2022

Entscheidungs­besprechung von Matthias Janetzki

Rechtsanwalt Matthias Janetzki hat die Entscheidung der VK Berlin, Beschluss vom 13.08.2021 – VK B 1-62/20 auf VPR- und IBR-online besprochen: Zuschlagserteilung auf unauskömmliches Angebot möglich! Entscheidungsanmerkung zu VK Berlin, Beschluss vom 13.08.2021 – VK B 1-62/20, IBRRS 2021, 3781 sowie VPRRS 2021, 0308 (jeweils nur online).

Die Vergabekammer Berlin hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob auch sog. „Unterkostenangebote“ bezuschlagt werden können. Sie bejaht dies unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber ermessensfehlerfrei zu der Einschätzung gelangt ist, dass trotz Unauskömmlichkeit des Angebots keine Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags entstehen. Hierfür müsse der Auftraggeber eine Preisaufklärung nach Maßgabe des § 60 Abs. 2 VgV vornehmen, sich eingehend mit den Angaben des Bieters auseinandersetzen und die Preisprüfung umfassend dokumentieren. Die Prüfung nach § 60 Abs. 2 VgV müsse darauf gerichtet sein, eine gesicherte Erkenntnisgrundlage für die nach § 60 Abs. 3 VgV zu treffende Entscheidung über die Ablehnung eines Angebots zu schaffen. Auftraggebern stehe danach ein Ermessen zu, auch bei verbleibenden Restzweifeln an der Auskömmlichkeit des Angebots den Zuschlag auf ein möglicherweise nicht auskömmliches Angebot zu erteilen.

Mehr