Unser "Update Umweltrecht" gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Rechtsentwicklungen im Umweltrecht. Des Weiteren informieren wir Sie über besonders wichtige Gerichtsentscheidungen im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts und bewerten sie im Hinblick auf ihre Auswirkungen für die Praxis.
Das Update Umweltrecht erscheint monatlich im Wechsel als Update Rechtsprechung und Update Gesetzgebung und kann über dieses Formular kostenfrei abonniert werden.
BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020, 9 B 5.20
Artenschutzrecht bei sog. "Allerweltsvogelarten" (II)
BVerwG, Urteil vom 02.07.2020, 9 A 19.19
BVerwG bestätigt Lückenschluss der A 281 in Bremen
BVerwG, Urteil vom 04.06.2020, 7 A 1.18
Zur Reichweite der "Doppelten Rechtskraft"
EuGH, Urteil vom 28.05.2020, Rs. C-535/18
EuGH stärkt erneut wasserrechtliche Vorgaben
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie steht unser gewohnter Alltag Kopf. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise lassen sich nach wie vor nicht abschätzen.
Auch in rechtlicher Hinsicht stellen sich derzeit viele Fragen. Über einige Themen, die unseren Geschäftsbereich betreffen, wollen wir Sie heute gerne vertieft informieren. So wirken sich die angeordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV 2 auf laufende Verwaltungsverfahren und hier insbesondere auf Stellungnahmefristen, Öffentlichkeitsbeteiligungen und behördliche Entscheidungsfristen aus. Das Verwaltungsprozessrecht ist ebenfalls betroffen. Hier führt die Krise zu Einschränkungen des Gerichtsbetriebs, die zu Problemen hinsichtlich einzuhaltender Fristen und einer fehlenden Erreichbarkeit wichtiger Ansprechpartner führen. Im Energierecht fragt sich die Branche, wie mit durchgeführten und anstehenden Ausschreibungen im Bereich der Erneuerbaren Energien umzugehen ist. Stromkostenintensive Unternehmen werden vor besondere Herausforderungen gestellt, da Fristen zur Beantragung notwendiger und eingeplanter Entlastungen aller Voraussicht nach nicht eingehalten werden können und auch die Energieversorgungsunternehmen müssen mit Liquiditätsproblemen rechnen, wenn und weil Endverbrauchern durch die Bundesregierung ein Leistungsverweigerungsrecht im Zusammenhang mit Energielieferungsverträgen eingeräumt wird.
Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie sich zu diesen Themen mit uns austauschen möchten oder Unterstützung benötigen. Wir haben unsere Arbeitsorganisation auf die behördlichen Einschränkungen für soziale Kontakte ausgerichtet und stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Sie erreichen uns über Telefon und E-Mail. Für den vertieften Austausch können wir auch Videokonferenzen und Onlinepräsentationen anbieten.