Vollständige Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan unter den Vorgaben des novellierten PBefG – Veröffentlichung von Dr. Sibylle Barth und Simon Kase

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Veröffentlicht am 12. September 2022

Vollständige Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan unter den Vorgaben des novellierten PBefG – Veröffentlichung von Dr. Sibylle Barth und Simon Kase

Dr. Sibylle Barth und Simon Kase haben gemeinsam mit Hendrik von Bar in der Zeitschrift Verkehr und Technik (V+T 09/22, S. 267 ff.) einen Beitrag zum Thema „Vollständige Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan unter den Vorgaben des novellierten PBefG“ veröffentlicht.

Auch nach Ablauf der Frist zum 1.1.2022 müssen die Aufgabenträger bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG das Ziel der „vollständigen Barrierefreiheit“ zugrunde legen. Der Beitrag erläutert den Begriff der vollständigen Barrierefreiheit sowie die Anforderungen, die Aufgabenträger beachten müssen, wenn sie hiervon Ausnahmen im Nahverkehrsplan vorsehen wollen. Dargestellt werden außerdem neue Steuerungsmöglichkeiten, die mit der PBefG-Novelle 2021 eingeführt wurden, sowie der Rechtsschutz über die Verbandsklage bei fehlerhafter Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Nahverkehrsplan.