Web-Seminar „E-Tretroller in deutschen Mittelstädten – „Stolperfallen“ oder Beitrag zur Mobilitätswende?“

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Veröffentlicht am 15. September 2021

Web-Seminar „E-Tretroller in deutschen Mittelstädten – „Stolperfallen“ oder Beitrag zur Mobilitätswende?“

Am 15. September 2021 findet das Web-Seminar „E-Tretroller in deutschen Mittelstädten – „Stolperfallen“ oder Beitrag zur Mobilitätswende?“ des Deutschen Instituts für Urbanistik gGmbH (Difu) in Kooperation mit BBG und Partner statt. Rechtsanwältin Dr. Sibylle Barth und Rechtsanwalt Simon Kase referieren hier zum Thema „Sondernutzung oder freiwillige Vereinbarungen – was ist rechtlich möglich oder nötig? Paradigmenwechsel bei Rechtsfragen im Bereich der geteilten Mobilität!“

E-Tretroller – umgangssprachlich auch als E-Scooter bezeichnet – sind als Elektrokleinstfahrzeuge seit Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Während in den Jahren 2019 und 2020 Anbieter von E-Tretrollern in Verleihsystemen vor allem in Metropolen und den Kernbereichen der großen Städte ihr Angebot ausgerollt haben, sind im Jahr 2021 zunehmend die kleineren Großstädte und Mittelstädte als Geschäftsgebiet seitens der Anbieter entdeckt worden. Im Gegensatz zum starren öffentlichen Nahverkehr sowie der fehlenden Radverkehrsförderung in vielen Mittelstädten bieten die E-Tretroller flexible Lösungen an, sollen aber nicht zu Lasten des Fußverkehrs, der Nutzung des öffentlichen Raums und der Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen gehen.

Im Seminar soll diskutiert werden, welche Möglichkeiten für Kommunen – insbesondere für Mittelstädte mit knapper Personal- und Finanzausstattung – existieren, die E-Tretroller-Verleihsysteme gut zu administrieren. Neben den kommunalen und rechtlichen Aspekten werden die Sichtweisen der Anbieter und betroffenen Akteursgruppen erörtert.

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