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Erfolgsgeschichten aus unserer Berufspraxis

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Die von uns betreuten Mandate haben oft eine besondere Bedeutung für die Bevölkerung in einer Region und damit gesellschaftliche Relevanz. Dabei führen die uns gestellten Aufgaben häufig in rechtliches Neuland. Denn nicht nur die Rechtsgebiete, in denen wir unterwegs sind, sondern auch die Welt um uns herum verändert sich stetig – und damit auch die Anforderungen unserer Mandanten. Dies veranschaulichen die Beispiele aus unserer Berufspraxis.

Finanzierungsmodell zur Beschaffung von Neufahrzeugen für die S-Bahn München

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat sich als für den Schienenpersonennahverkehr zuständige Aufgabenträgerin entschieden, die Finanzierung der S-Bahn-Fahrzeuge von ihrer Beschaffung zu trennen. Erstmals wählte nicht das Eisenbahnunternehmen, das die Fahrzeuge bestellt (in diesem Fall die DB Regio), sondern der Aufgabenträger (die BEG) die Banken und den Leasingnehmer in einem europaweiten Wettbewerbsverfahren aus. Ziel war es, günstigere Finanzierungskonditionen als die DB Regio zu erhalten. Der Auftrag zur Herstellung und Lieferung der künftigen Fahrzeugflotte der S-Bahn München konnte an den Hersteller Siemens Mobility erteilt werden.

Beitrag von BBG und Partner

BBG und Partner hat unter Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren (BEG, Banken, Leasinggeber, DB Regio) gemeinsam mit der Kanzlei K&L Gates und weiteren Kooperationspartnern (KPMG und Märkische Revision) die Bayerische Eisenbahngesellschaft bei der Gestaltung der komplexen Finanzierungsstruktur beraten sowie in einem gegen die Auftragsvergabe an Siemens gerichteten Nachprüfungsverfahren vertreten.

Einen Bericht der JUVE-Redaktion zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Ein Hafen für die Energiewende

Nachdem Ende 2022 der bundesweit erste LNG-Anleger in Wilhelmshaven eingeweiht wurde, hat die Hafengesellschaft Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) unter großem Zeitdruck mit dem Anleger für verflüssigte Gase (AVG Stade) ein weiteres Terminal in Niedersachsen geplant und realisiert. Das Planfeststellungsverfahren wurde mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und gleichwohl in kürzester Zeit durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz zum Abschluss gebracht. Bereits am 16. Dezember 2023 konnte das Bauprojekt in Stade-Bützfleth eingeweiht werden (die Pressemitteilung finden Sie hier); ab Ende des Jahres 2023 kann die FSRU „Transgas Force“, die von der Bundesregierung für den Transport von Flüssiggas gechartert wurde, einlaufen.

Um die Energieversorgung Deutschlands kurzfristig unabhängig von russischen Gaslieferungen abzusichern, kommt verflüssigtem Erdgas (LNG – Liquefied Natural Gas) insbesondere in den Wintern 2022/23 sowie 2023/24 nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz überragende Bedeutung zu. Über den AVG Stade sollen zudem künftig zunehmend regenerativ erzeugte Gase, wie grüner Wasserstoff oder Ammoniak als Energiealternativen am Standort umgeschlagen und in das deutsche Netz eingespeist werden. Mit dem Anleger für verflüssigte Gase Stade wird somit ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung in Deutschland geleistet.

Beitrag von BBG und Partner

BBG und Partner hat die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen, der Antragstellung sowie im Planfeststellungsverfahren für den AVG Stade rechtlich beraten und begleitet. Das Vorhaben betraf den Anleger zum Umschlag für verflüssigte Gase und die Südhafenerweiterung und richtete sich in Teilen nach den Sonderregeln des LNG-Beschleunigungsgesetzes. Die Beratung umfasste insbesondere umfangreiche Vorarbeiten im NPorts- und Fachgutachter-Team, Vorgespräche mit den zuständigen Behörden, das Verfassen und Prüfen von Antragsunterlagen sowohl für die Planfeststellung als auch für den vorzeitigen Baubeginn, die Koordination des Einwendungsmanagements sowie die rechtliche Erwiderung auf Einwendungen Dritter sowie auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

In diesem Mandat und den weiteren Projekten im LNG-Bereich konnten wir die in unserem Team vorhandene Expertise im Fachplanungs- und Anlagenzulassungsrecht sowie im Einwendungsmanagement komplexer Infrastrukturvorhaben einbringen. Besonders zugute kommt uns dabei unsere ausgewiesene Expertise im Planfeststellungs-, Energiewirtschafts-, Wasser-, Naturschutz- und Störfallrecht.

 

Fotos ©Ulrich Wirrwa, Wiwiphoto; Nutzungsrechte NPorts

 

Eine "Zukunftsleitung" für die Energiedrehscheibe Wilhelmshaven

BBG und Partner unterstützte die EWE NETZ GmbH als Vorhabenträgerin im Rahmen der Antragsvorbereitung sowie im Planfeststellungsverfahren der sog. „Zukunftsleitung“ (GWL) im Nordwesten Niedersachsens. Die GWL ist eine der sog. mittelbaren Anbindungsleitungen, die von den Beschleunigungsmöglichkeiten des LNG-Beschleunigungsgesetzes (LNGG) profitieren. Die gemeinsame Arbeit mit der EWE NETZ GmbH und einem interdisziplinären Beraterkonsortium führte nach nur rund 400 Tagen ab Projektbeginn zum Planfeststellungsbeschluss – der vorzeitige Baubeginn erfolgte bereits wesentlich früher.

Die ca. 70 km lange Gashochdruckleitung dient zur mittelbaren Anbindung des LNG-Terminals Wilhelmshaven an die deutschen Gasspeicher und wird zum Jahreswechsel in Betrieb gehen. Sie sorgt zeitnah für den Transport von regasifiziertem LNG zur Abwendung von Gasversorgungsengpässen und mittel- sowie langfristig für den Transport von regasifizierten „grünen“ Gasen und/oder Wasserstoff. Als „Zukunftsleitung“ dient die GWL damit der Umsetzung der Energiewende hin zur klimaneutralen Energieversorgung.

Das Mandat umfasste die Beratung und Vertretung der EWE NETZ GmbH als Vorhabenträgerin bei der Vorbereitung sowie bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Zahlreiche Vorgespräche mit den zuständigen Behörden, die Entwicklung und Prüfung von Trassenalternativen, das Verfassen und Prüfen von Antragsunterlagen, die Koordination des Einwendungsmanagements, die rechtliche Erwiderung auf Einwendungen Dritter sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Sicherung von Grundstücksrechten gehören zu den Beratungsleistungen von BBG und Partner.

Strategische Bedeutung für die Praxis

BBG und Partner durfte im Jahr 2022 und auch im Jahr 2023 durch die Beteiligung an LNG-Infrastrukturprojekten in Brunsbüttel, Lubmin, Stade und Wilhelmshaven sowohl an der kurzfristigen Sicherung der Gasversorgungslage in Deutschland und in Deutschlands Nachbarstaaten als auch an der mittel- und langfristigen Umstellung der Energieversorgung auf klimaneutrale Gase mitwirken.

Wir blicken auf knapp zwei Jahrzehnte Zusammenarbeit mit Gesellschaften des EWE-Konzerns im Energiebereich zurück. Neben Pipelineprojekten konnten wir in den vergangenen Jahren insbesondere Untergrundkavernenspeicher (Gasspeicher), verschiedene Windparkprojekte und zuletzt zunehmend Wasserstoffinfrastrukturen begleiten.

In diesem Mandat und den weiteren Projekten im LNG-Bereich konnten wir die in unserem Team vorhandene Expertise im Fachplanungs- und Anlagenzulassungsrecht sowie im Einwendungsmanagement komplexer Infrastrukturvorhaben einbringen. Besonders zugute kommt uns dabei unsere ausgewiesene Expertise im Planfeststellungs-, Energiewirtschafts-, Wasser-, Naturschutz- und Störfallrecht.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einen Bericht zum Festakt für die EWE-Zukunftsleitung finden Sie hier.

Fotos ©Lars Klemmer

Eine Höchstspannungsleitung für die Energiewende

Die Energiewende und der Wandel hin zu mehr Erneuerbaren stellen auch neue Anforderungen an das Stromnetz. Der im Norden und Osten produzierte Strom muss in die Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. Damit verbunden ist ein höherer Kapazitätsbedarf im Höchstspannungsnetz.

Ausgangslage

Durch den Erweiterungsneubau einer leistungsfähigeren 380-kV-Freileitung zwischen Röhrsdorf im Freistaat Sachsen und Weida sowie Remptendorf im Freistaat Thüringen soll die Stromübertragungsfähigkeit im Süden der 50Hertz-Regelzone erhöht und die Versorgungssicherheit in den Regionen für Unternehmen und Haushalte gewährleistet werden. Die bestehende, rund 100 km lange 380-kV-Freileitung wird aktuell noch mit 2.500 Ampere je Stromkreis betrieben und soll künftig eine Stromtragfähigkeit von 3.600 Ampere erhalten. Damit erhöht sich die Übertragungskapazität um rund 40 Prozent. Nach Inbetriebnahme der neuen Leitung wird die bestehende 380-kV-Leitung zurückgebaut.

Genehmigungsverfahren

Die geplante Stromleitung ist als Vorhaben Nr. 14 Bestandteil des Bundesbedarfsplans und in diesem als „länderübergreifend“ im Sinne des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) gekennzeichnet. Daher war zunächst im Wege der Bundesfachplanung ein ca. 1.000 m breiter Trassenkorridor zu ermitteln. Dies erfolgte in zwei bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) geführten Verwaltungsverfahren für die Abschnitte „West“ (Weida – Remptendorf) und „Ost“ (Röhrsdorf – Weida). Nach Festlegung des Trassenkorridors wurden bei der BNetzA für die beiden Abschnitte zwei Planfeststellungsverfahren durchgeführt, mit dem das Baurecht für die Leitung geschaffen wurde.

Beitrag von BBG und Partner

Das Team Umwelt – Planung – Energie von BBG und Partner hat dieses Projekt von Beginn der Bundesfachplanung bis zur Genehmigung durch Planfeststellung über sechs Jahre rechtlich begleitet. Die beteiligten RechtsanwältInnen haben in enger Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung von 50Hertz das „legal review“ der Antragsunterlagen übernommen und viele rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Leitungsprojekt geklärt. Dabei haben BBG und Partner häufig Neuland betreten, weil es sich bei Vorhaben 14 um eines der ersten NABEG-Vorhaben handelt, die genehmigt wurden.

Erfolg

Für beide Abschnitte des Leitungsvorhabens hat die BNetzA im Jahr 2022 den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Die Beschlüsse wurden nicht beklagt und sind daher bestandskräftig. Vorhaben 14 wurde von der BNetzA als „best practice“-Beispiel ausgewählt und dient künftig als Vorbild für weitere Vorhaben. Die Leitung wird seit Anfang 2023 gebaut, die Inbetriebnahme der neuen Leitung ist für 2025 geplant. Im Anschluss erfolgt der Rückbau der Bestandsleitung.

Einen mdr-Filmbeitrag zu diesem Thema finden Sie hier: „Neue Freileitung bringt grünen Strom nach Thüringen“

 

Neubau der Columbuskaje – Großinvestition stärkt Bremerhaven als Kreuzfahrtstandort

Ausgangslage

Die Kreuzfahrtbranche ist nach der Corona-Krise wieder auf dem Weg zur Normalität. Ökonomische Rahmendaten und die demographische Entwicklung lassen den Schluss zu, dass das Kreuzfahrtgeschäft erneut ein enormes Potenzial haben wird. Die Bedeutung Bremerhavens als Hafen- und Wirtschaftsstandort wird somit in den kommenden Jahren für diese Branche wachsen. Die heutige Kreuzfahrtanlage in Bremerhaven, die „Columbuskaje“, hat mittlerweile ein Alter von über 90 Jahren erreicht und wird durch ihre eingeschränkte Standsicherheit den Anforderungen des modernen Kreuzfahrtgeschäftes nicht mehr gerecht.

Lösungsansatz

Um die Hafenanlage dauerhaft funktionsfähig zu halten, plante die Hafenmanagementgesellschaft bremenports, die nicht mehr standsichere alte Kaje durch einen Neubau zu ersetzen. Vorgesehen ist, eine neue Spundwand mit etwa 20 Meter Abstand zur bestehenden Kaje in die Weser zu rammen und den Zwischenraum mit Sand zu verfüllen und zu befestigen. Die Kosten der Neubaumaßnahme werden von bremenports auf 78,7 Mio. Euro geschätzt.

Beitrag von BBG und Partner

BBG und Partner unterstützte bremenports als Vorhabenträgerin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bis hin zum bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss. Unser Team Umwelt-Planung-Energie wertete Einwendungen aus und erarbeitete gemeinsam mit bremenports Stellungnahmen zu den Einwendungen. Teilweise wurden die Einwendungen auch unter Federführung der Planfeststellungsbehörde unmittelbar mit den Einwendern erörtert.

Erfolg

Die zuständige Planfeststellungsbehörde bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat die Pläne von bremenports genehmigt, im November 2021 hat der Bau der Columbuskaje begonnen. Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Dr. Claudia Schilling, hob die Bedeutung dieser Investition hervor: „Mit dem Neubau machen wir die Kreuzfahrtkaje fit für die Herausforderung der Zukunft. Ich bin sicher, dass die Columbusinsel mit dem hochmodernen Terminal, der neuen Kaje und einem Neubau anstelle des alten Columbusbahnhofs ein starker, entwicklungsfähiger Standort für die internationale Kreuzfahrt sein wird.“

(Quelle: https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/baustart-am-columbusbahnhof-kaje-der-superlative-370718)

Columbuskaje Ankunft Mein Schiff 4 ©Scheer

 

 

Eine Stadt erhält wieder Anschluss an die Eisenbahn

Eine gute Verkehrsanbindung an den Schienenverkehr ist für viele Menschen und Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Wir haben durch innovative Beratung daran mitgewirkt, der Stadt Eschwege den Anschluss an den Schienenverkehr zurückzugeben und das Stadtzentrum mit einem neuen und lebendigen Bahnhof noch attraktiver zu machen.

Ausgangslage

Seit der Einstellung des Schienen-Regionalverkehrs auf der Nebenbahn zum Stadtbahnhof im Jahre 1985 war die Kreisstadt Eschwege nur noch über den 5 km von der Stadt entfernten Bahnhof „Eschwege West“ zu erreichen. Es gab zwar schon seit längerem Pläne, die Innenstadt von Eschwege wieder an den Schienenverkehr anzubinden, die Deutsche Bahn AG maß allerdings diesem Vorhaben keine hohe Priorität bei und die Realisierung war zeitlich ungewiss.

Lösungsansatz
Deshalb überlegte der zuständige Aufgabenträger, der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV), wie das Vorhaben, anders als üblich, ohne die Deutsche Bahn AG umgesetzt werden könne. Es entstand die Idee, auf ein bisher aus ÖPP-Modellen bekanntes, völlig neues Vertragsmodell zu setzen. Als Partner konnte die Hessische Landesbahn (HLB) gewonnen werden, die auch den Schienenpersonennahverkehr zwischen Göttingen und Fulda betreibt. Mit der HLB schloss der NVV einen Betreibervertrag ab, der das Unternehmen zum Bau der neu zu schaffenden Bahnanlagen, und anschließend zu deren Betrieb über 20 Jahre verpflichtet.

Beitrag von BBG und Partner
Das Eisenbahnteam von BBG und Partner hat den NVV bei diesem Projekt von Anfang an konzeptionell begleitet. Die beteiligten Anwälte prüften zunächst unterschiedliche Lösungsansätze und diskutierten diese mit dem Mandanten. Anschließend entwarfen wir die Verträge. Dies war besonders anspruchsvoll, da es in Deutschland zuvor kein vergleichbares Projekt gab. Unter Einbeziehung von Regelungsansätzen aus anderen Sektoren sowie von Verträgen aus dem Ausland war in Bezug auf den Eisenbahnausbau juristisches Neuland zu betreten.  Auch bei den anschließenden Vertragsverhandlungen hat  BBG und Partner den NVV intensiv begleitet.

Erfolg
Seit Dezember 2009 verfügt Eschwege wieder über einen Schienenanschluss. Die Regionalzüge Göttingen-Bebra fahren jetzt von der Hauptstrecke über eine neugebaute Gleiskurve und die grundlegend modernisierte frühere Nebenbahn direkt in das Stadtzentrum. Dort wurde der Stadtbahnhof völlig neu gebaut und sein Umfeld städtebaulich neu gestaltet. Das Projekt fand auch internationale Anerkennung: Für den Stadtbahnhof Eschwege ist der NVV 2013 in London mit dem renommierten European Rail Award als „bester kleiner Bahnhof Europas“ ausgezeichnet worden.


 

Eine neue attraktive Fährverbindung für Helgoland

Eine gute Verkehrsverbindung zum Festland ist für die Insel Helgoland lebensnotwendig. Wir haben im Rahmen eines innovativen Vergabeverfahrens daran mitgewirkt, dass die ganzjährige Schiffsverbindung für 15 Jahre abgesichert ist und dass dabei ein attraktives und den höchsten Umweltstandards entsprechendes neues Schiff zum Einsatz kommt.

Ausgangslage
Die Gemeinde Helgoland hatte sich im Interesse der eigenen Bevölkerung eine dauerhafte Absicherung der regelmäßigen Winterfährverbindung zum Ziel gesetzt. Zudem sollte zur Förderung des Tourismus ein neues attraktives und umweltfreundliches Fährschiff zur Insel verkehren.

Lösungsansatz/Beitrag von BBG und Partner
Zur Umsetzung dieser Ziele konzipierte unser Vergabeteam in Zusammenarbeit mit auf Nautik und Verkehrswirtschaft spezialisierten Ingenieuren gemeinsam mit der Gemeinde ein europaweites Vergabeverfahren. Als Wertungskriterien waren sowohl der von den Unternehmen benötigte Zuschuss als auch die angebotenen Fahrzeiten, Kapazitäten und Umwelteigenschaften des eingesetzten Schiffs definiert worden.

Ein solches Verfahren über Seeverkehrsleistungen war in Deutschland zuvor noch nie durchgeführt worden und stellte daher für alle Beteiligten absolutes Neuland dar. Wir übernahmen als Teil des Beraterkonsortiums dabei die Konzeption der gesamten Verfahrensvorbereitung und -durchführung. Hierzu gehörten insbesondere die Erstellung der Entwürfe der Vertrags- und Verfahrensunterlagen und die Begleitung der Verhandlungsgespräche.

Erfolg
Der abgeschlossene Verkehrsvertrag sichert die ganzjährige Schiffsverbindung zwischen Insel und Festland für einen Zeitraum von 15 Jahren. Dieser Verkehr wird mit einem attraktiven und den höchsten Umweltstandards entsprechenden, neugebauten Schiff erbracht. So werden auf der MS Helgoland durch den Einsatz von Flüssigerdgas (LNG) selbst die neuen auf der Nordsee geltenden verschärften Abgasnormen weit unterschritten.

 

Innovativer Weg zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs

Die ermäßigte Beförderung von Schülern und Auszubildenden ist eine wichtige Säule sowohl der Bildungspolitik als auch des ÖPNV. Die den Verkehrsunternehmen hierbei entstehenden finanziellen Nachteile durften jedoch beihilfenrechtlich nur in engen Grenzen ausgeglichen werden. Wir haben das Land Rheinland-Pfalz bei der Entwicklung eines praxisgerechten und rechtssicheren Gesetzes unterstützt.

Ausgangslage
In der Vergangenheit stand Verkehrsunternehmen ein bundesgesetzlicher Ausgleichsanspruch für die ermäßigte Beförderung von Auszubildenden zu. Rheinland-Pfalz wollte von der den Ländern eröffneten Möglichkeit, den bundesgesetzlichen Anspruch durch eine Landesregelung zu ersetzen, Gebrauch machen. Hierbei waren komplexe verkehrsspezifische Vorgaben des Europarechts zu beachten, zu denen es bis dato noch keine Entscheidungspraxis gab.

Lösungsansatz
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz (ISIM) hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Landesgruppe des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) gegründet, die einen praxisgerechten und möglichst schlanken Vorschlag für einen Gesetzentwurf machen sollte. Geregelt werden mussten zum einen konkrete Vorgaben zur Ermäßigung der Beförderung im Ausbildungsverkehr und zum anderen die Höhe und das Verfahren des den Verkehrsunternehmen hierfür zu gewährenden Ausgleichs.

Weil sich der von der Arbeitsgruppe entwickelte Vorschlag außerhalb der beihilfenrechtlich normierten Ausnahmetatbestände bewegte, war eine vorherige Anmeldung (Notifzierung) bei der Europäischen Kommission erforderlich.

Beitrag von BBG und Partner
Unser ÖPNV-Team hat die Arbeitsgruppe bei der Entwicklung des Gesetzentwurfs unterstützt und das Notifzierungsverfahren vor der Europäischen Kommission begleitet. Da mit dem eingeschlagenen Weg rechtliches Neuland betreten wurde, waren vielfältige Fragestellungen sowohl rechtlicher als auch ökonomischer und politischer Natur zu klären. Dies erforderte eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit unserer Anwälte mit sämtlichen Beteiligten sowie einen intensiven fachlichen Austausch mit der Europäischen Kommission.

Erfolg
Im Januar 2014 ist das Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz über Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr von der Europäischen Kommission genehmigt worden und anschließend in Kraft getreten. Die ermäßigte Beförderung von Auszubildenden ist damit rechtssicher verankert und findet angesichts der intensiven Vorabstimmungen landesweite Zustimmung. Als „Pilotprojekt“ fand das Projekt bundesweit in der ÖPNV-Branche Beachtung.

 

RegioTram für Kassel und Umgebung

BBG begleitete die Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens zur Vergabe dieser innovativen Verkehrsleistung.

Ausgangslage
Die Stadt Kassel als Oberzentrum in Nordhessen übt eine hohe Anziehungskraft auf die nähere Umgebung aus. Sie verfügte schon seit langem über ein gut funktionierendes Straßenbahnsystem. Die Umsteigesituation zwischen dem Regionalverkehr auf der Schiene und dem innerstädtischen Straßenbahnverkehr wurde aber als unbefriedigend empfunden. Den „Stein der Weisen“ sollte ein Mischsystem aus Eisenbahn und Straßenbahn darstellen.

Lösungsansatz/Beitrag von BBG und Partner
Für die Verbindung der beiden Schienensysteme musste der Hauptbahnhof in Kassel untertunnelt und mit dem dahinter liegenden Straßenbahnverkehr verbunden werden. Darüber hinaus musste ein Betreiber für die innovative Verkehrsleistung gefunden und es mussten die Fahrzeuge beschafft werden. Zur Umsetzung dieser Ziele konzipierte unser Vergabeteam in Zusammenarbeit mit Verkehrsplanern gemeinsam mit dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) ein europaweites Vergabeverfahren für die Verkehrsdienstleistungen.

Ein solches wettbewerbliches Verfahren war bundesweit neu. Es waren u. a. die unterschiedlichen öffentlich-rechtlichen Regimes des Personenbeförderungsrechts und des Eisenbahnrechts zu bedenken und in Übereinstimmung zu bringen. Es war ein Verkehrsvertrag zu entwickeln, der den Besonderheiten des innovativen Verkehrs Rechnung trägt. Und es waren Interessen der öffentlichen Hand in einem zum damaligen Zeitpunkt noch sehr verschlossenen Nahverkehrsmarkt durchzusetzen. Unsere Anwälte übernahmen die Konzeption der gesamten Verfahrensvorbereitung und -durchführung. Hierzu gehörten insbesondere die Erstellung der Entwürfe der Vertrags- und Verfahrensunterlagen und die Begleitung des Verfahrens bis zur Zuschlagserteilung.

Erfolg
Die RegioTram verbindet das Kasseler Umland mit der Innenstadt. Das System wurde über die Jahre immer weiter ausgebaut und ist wichtiger Bestandteil eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrs in Nordhessen.