Schienenpersonennahverkehr

Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Ein qualitativ hochwertiger und verlässlicher Schienenpersonennahverkehr (SPNV) stellt eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Verkehrswende dar. Die wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen über SPNV-Leistungen sorgt hierbei nicht nur für einen effizienten Mitteleinsatz. Sie kann auch so gestaltet werden, dass sich qualitativ hochwertige Angebote durchsetzen. Darüber hinaus führt gute Beratung zum Abschluss von Verträgen, in denen Anreize für eine hohe Qualität der Leistungen gesetzt werden. BBG und Partner berät bei der Durchführung solcher Vergabeverfahren seit mehr als 20 Jahren bundesweit.

Neben der hierzu erforderlichen Fachkompetenz im Vergaberecht und in der Vertragsgestaltung verfügen wir außerdem über die stets aktuelle Kenntnis der Besonderheiten des SPNV und des Eisenbahnverkehrs. Dadurch tragen wir zu wirtschaftlich erfolgreichen Verfahren für SPNV-Aufgabenträger bei. Darüber hinaus sind wir vertraut mit den Fragestellungen, die sich regelmäßig während der Durchführung von Verkehrsverträgen ergeben, seien es etwa die Folgen von geänderten Marktbedingungen wie z. B. zusätzlicher Konkurrenz durch Fernbus-Angebote oder unterschiedlicher Interpretationen vertraglicher Bestimmungen. Sollten sich an solchen Fragestellungen gerichtliche Auseinandersetzungen entfachen, verfügen wir über profunde Kompetenz und Erfahrung bei der Prozessvertretung in derartigen Verfahren und bei der Vertretung in Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.

BBG und Partner unterstützt Sie insbesondere bei:

  • der Vorbereitung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von SPNV-Leistungen
  • der Erstellung oder Prüfung von Vergabeunterlagen, wie z. B. Bekanntmachungen, Vertragstexten, Leistungsbeschreibungen o.ä.
  • der Konzeption von Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugfinanzierung
  • der Durchführung von Vergabeverfahren, z. B. bei der Beantwortung von Rückfragen und Rügen von Bietern oder bei der Prüfung und Wertung der Angebote
  • der rechtssicheren Dokumentation von Vergabeverfahren
  • der Vertretung in Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern und Vergabesenaten
  • Änderungen bestehender Verträge über SPNV-Leistungen
  • Auseinandersetzungen während der Vertragsdurchführung inkl. Prozessvertretung in gerichtlichen Streitigkeiten oder Vertretung in Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren

Ihre Ansprech­partner

Dr. Niels Griem

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Partner

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Dr. Malte Linnemeyer

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Partner, Fachanwalt für Vergaberecht

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