Bauen und Immobilien

Beratung bei komplexen Bauvorhaben

Bauen und Immobilien

BBG und Partner beraten umfassend sowohl Bauherren – öffentliche und private – als auch Bauunternehmen und Planer bei der Planung, Genehmigung, Vergabe und Realisierung komplexer Bauvorhaben und stehen ihren Mandanten in allen Phasen eines Bauvorhabens zur Seite – von der Idee bis zur Nutzung!

Im Vorfeld eines Bauvorhabens beraten wir Sie bei der Grundstücksakquise und bei der Erlangung von Baurechten, unterstützen Sie durch rechtssichere Vertrags­gestaltung über Bau- und Planungsleistungen und wirken mit bei Ausschreibung und Einkauf der erforderlichen Leistungen. In der Realisierungsphase sorgen wir für eine Wahrung und Geltendmachung der Rechte der am Bau Beteiligten, die wir nötigenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Und auch in der Nutzungsphase sind wir für unsere Mandanten da und beraten ergänzend z.B. im Mietrecht, im WEG-Recht oder im Nachbarrecht.

Neben speziellen Rechtskenntnissen dürfen Sie bei uns selbstverständlich das für die Beratung von Bauprojekten unerlässliche Verständnis für komplexe technische Zusammenhänge voraussetzen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei sämtlichen Bauprojekten des Hoch- und Tiefbaus sowie des Anlagenbaus. Erfahrung bringen wir mit bei der Realisierung von Zweckbauten (Verwaltungsgebäude, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte, Krankenhäuser), großen Wohn- und Geschäftsgebäuden, Brücken, Wasserbauwerken (Kanäle, Schleusen, Hafenanlagen, Hochwasserschutz), Versammlungsstätten, Anlagen der Wasser- und Abfallwirtschaft, Kraftwerken, Verkehrswegen sowie ökologischen Großprojekten.

Vergabe von Bau- und Planungsleistungen

Bei der Vergabe von Bau- und Planungsleistungen sind BBG und Partner sowohl auf Seiten öffentlicher Auftraggeber als auch für Bieterunternehmen unterstützend tätig.

Für öffentliche Auftraggeber konzipieren und begleiten wir laufend EU-weite und nationale Vergabeverfahren über komplexe Bau- und Planungsleistungen, um optimale Ausschreibungsergebnisse zu erzielen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Erstellung der entsprechenden Verträge wie Bau-, Planer- und Projektsteuerungsverträge sowie die Begleitung von Vertragsverhandlungen. Im Nachprüfungsfall vertreten wir die öffentlichen Auftraggeber vor den zuständigen Vergabekammern bzw. den Oberlandesgerichten.

Baubeteiligten Bieterunternehmen – Baufirmen, Planungsbüros, Architekten und Sonderfachleute –, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, sind wir dabei behilflich, die formalen Hürden eines Vergabeverfahrens mit Erfolg zu meistern. Wir unterstützen Sie mit unserem Know-How bei der Erstellung eines erfolgversprechenden Angebots und der Identifizierung etwaiger Verfahrensmängel. Bei Bedarf setzen wir Ihr Bieterrecht auf ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten durch und verhindern die Auftragsvergabe an Wettbewerber.

BBG und Partner unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Identifikation von Ausschreibungspflichten und etwaiger Ausnahmen
  • der Ermittlung des einschlägigen Vergaberegimes
  • der rechtssicheren Ausgestaltung des Vergabeverfahrens
  • der optimalen Gestaltung von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsverträgen
  • der Erstellung und Prüfung von Vergabeunterlagen
  • der Angebotsprüfung
  • der Angebotserstellung
  • der Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • der Vertretung in Nachprüfungsverfahren

Konfliktvermeidende Vertragsgestaltung

Im Vordergrund unserer Tätigkeit steht stets die Konfliktvermeidung, um ein Bauprojekt so reibungslos wie möglich realisieren zu können. Deshalb werden wir regelmäßig schon zu Beginn der Planung eines Bauvorhabens einbezogen und erarbeiten rechtssichere Vertragsgrundlagen und wirken beim Vertragsabschluss mit.

Für Bauherren und Investoren erstellen wir Bauverträge, Architekten- und Inge­nieurverträge, Generalplaner- und Generalunternehmerverträge sowie Projektsteuerungsverträge. Wollen Bauherren oder baubeteiligte Unternehmen zusammenarbeiten unterstützen wir mit der Ausgestaltung geeigneter Projektträger- oder ARGE-Verträgen.

Baubegleitende Rechtsberatung

Die rechtliche Begleitung von Baumaßnahmen gehört – ebenso wie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung – zum Tagesgeschäft von BBG und Partner. Wir stehen an der Seite der Baubeteiligten vom ersten Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe!

Baubegleitend befassen wir uns zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Fragen rund um Behinderungs- und Bedenkenanzeigen, Verzug, Mängel, Schadensersatz, Vertragsstrafen, Abnahme, Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften, Nachträge und Rech­­nungs­prüfung und ergreifen die erforderlichen Mittel zur Sicherung Ihrer Rechte, um etwaige Ansprüche durchzusetzen oder abzuwehren (Claim-Management bzw. Anti-Claim-Management).

Nach Fertigstellung eines Bauvorhabens vertreten wir Sie zuverlässig in selbständigen Beweisverfahren und Mängelgewährleistungsprozessen sowie in Auseinandersetzungen um Werklohn und Honorar. Dabei werden wir für Sie nicht nur in klassischen Gerichtsverfahren tätig, sondern auch in Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren.

Architektenrecht

BBG und Partner unterstützen Sie fachkundig und umsichtig in der konfliktträchtigen Materie des Architektenrechts – fast jeder vierte Rechtsstreit mit baurechtlichem Hintergrund betrifft dieses Rechtsgebiet!

Wir sind für Architekten und Auftraggeber bereits bei der Vertragsgestaltung tätig, um eine verlässliche Grundlage für eine konstruktive Durchführung des Bauvorhabens zu schaffen.

Selbstverständlich sind wir daneben sowohl Auftraggebern als auch Architekten behilflich, wenn es darum geht, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dabei geht es einem Auftraggeber zumeist um die Verfolgung seiner Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Planungsfehler, Versäumnissen bei der Bauüberwachung oder mangelhafter Beratung. Der Architekt hat hingegen nicht selten Schwierigkeiten, sein Honorar zu realisieren oder sich gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr zu setzen. In allen diesen Fragen stehen wir Ihnen kompetent und engagiert zur Seite!

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht als ein Kernelement kommunaler Selbstverwaltung ist das zentrale Entwicklungs- und Steuerungsinstrument der Kommunen. Die Gemeinden sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine zukunftsfähige, möglichst klimaschonende und auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmte städtebauliche Ordnung zu schaffen. Dabei gilt es insbesondere, die Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten des Klimaschutzes zu nutzen und neue Quartiers-, Wohn- und Mobilitätskonzepte mit den Mitteln des öffentlichen Baurechts umzusetzen. Auf der anderen Seite müssen Vorhabenträger das öffentliche Baurecht bei der Ausgestaltung ihrer Projekte beachten. Dabei sind die Vorgaben der Bauleitplanung aufgrund der Rechtsprechung zu Großvorhaben (Stichwort: Kohlekraftwerk Datteln) und zur sogenannten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen verstärkt in den Fokus gerückt. Das öffentliche Baurecht bildet damit eine wesentliche Grundlage für den Umbau unserer Industrie- und Mobilitätsgesellschaft und ist bei allen Anlagen erneuerbarer Energien, bei Infrastrukturen postfossiler Mobilität und auch bei der Errichtung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung relevant.

Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen die öffentliche Hand und private Vorhabenträger bei der Umsetzung ihrer bodenbezogenen Nutzungsinteressen im Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Bauordnungsrechts.

BBG und Partner beraten insbesondere bei:

  • der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen, z. B. für Kraftwerke oder zur Steuerung der Windenergie
  • städtebaulichen Verträgen
  • der Erschließung von Grundstücken
  • städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • bauplanungsrechtlichen Fragen, z. B. bei Photovoltaikfreiflächenanlagen oder Elektrolyseuren
  • bauordnungsrechtlichen Fragen, z. B. Abstandsregelungen, Baulasten
  • Baugenehmigungsverfahren

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