Die Mobilitätsbedürfnisse einer modernen Gesellschaft erfordern Verkehrssysteme und Infrastrukturen, die wachsende Qualitätsansprüche zu vertretbaren Preisen erfüllen. Wir beraten unsere Mandanten zu Rechtsfragen der nachhaltigen Verkehrsgestaltung in Ballungsräumen und ländlichen Regionen sowie der Digitalisierung, Dekarbonisierung und Automatisierung des Verkehrs. Für technologische, verkehrliche und wirtschaftliche Entwicklungen innovative rechtliche Lösungen zu finden, ist seit 25 Jahren unsere Kompetenz. Unser Schwerpunkt ist der öffentliche Personenverkehr vor allem auf Schiene und Straße einschließlich der „neuen Mobilität“ mit ihren vielfältigen flexiblen Angebotsformen.
Unsere Kanzlei zeichnet eine genaue Kenntnis des Verkehrssektors auf Bundes- und Landesebene mit seinen wirtschaftlichen und politischen Besonderheiten aus. Wir pflegen Kontakte zu maßgeblichen Institutionen in der Branche und verfügen über ein gefestigtes interdisziplinäres Netzwerk.
BBG und Partner unterstützt Sie insbesondere bei:
Der öffentliche Verkehr ist ein zentrales Element für die Erreichung der Klimaziele und das Gelingen der Verkehrswende in urbanen und ländlichen Räumen. Neben dem SPNV kommt dem Nahverkehr mit Bussen, Straßen- und U-Bahnen hierbei eine Schlüsselrolle zu. Weitere Verkehrsangebote wie On-Demand und Shared Mobility sowie – je nach örtlicher Gegebenheit – Fähren und Seilbahnen gehören ebenso zu modernen Verkehrskonzepten wie Parkraumbewirtschaftung und weitere ordnungs- oder abgabenrechtliche Instrumente der Verkehrslenkung.
Der Verkehrsmarkt ändert sich dynamisch. Digitalisierung und Dekarbonisierung führen zu anderen Wertschöpfungsketten und fordern Strukturanpassungen bei Aufgabenträgern wie Unternehmen.
Der öffentliche Verkehr ist Vorreiter für die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe und den Aufbau der zugehörigen Infrastruktur. Ausgehend hiervon kann eine Gesamtstrategie für postfossile Mobilität unter Einbeziehung anderer Branchen in einer Region entwickelt werden.
Mit neuen Technologien treten neue Akteure in den Verkehrsmarkt ein und entstehen neue Geschäftsmodelle, z. B. multimodale Mobilitäts-Apps, Vermittlungsplattformen oder Free-floating Angebote. Diese müssen in die bestehenden Strukturen und Regulierungsrahmen gemeinwohlverträglich integriert werden.
Wir bieten Ihnen Rechtsberatung bei folgenden Themen:
Die Zusammenarbeit von Verkehrsunternehmen und/oder von Aufgabenträgern in Verbünden, Tarif- oder Kooperationsgemeinschaften zur Integration der Verkehrsbedienung ist zur Regel geworden. Neben den Vorteilen, d.h. der Schaffung eines abgestimmten Bedienungsangebotes und Eröffnung von Synergiepotenzialen für Verkehrsunternehmen, Fahrgäste und Aufgabenträger, bewirken sie aber zugleich Probleme, die zu lösen sind.
Denn die Koordinierung des Verkehrs erfordert eine klare Abgrenzung von Kompetenzen und Verantwortlichkeiten bei der gemeinsamen Wahrnehmung der Verbundaufgaben, wie z.B. Tarif, Vertrieb, Marketing, und bei der Gestaltung der Verbundfinanzierung. Vor allem bedarf es auch einer Regelung der Einnahmenaufteilung.
BBG und Partner berät bzw. begleitet
Der dringenden Notwendigkeit von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur steht eine angespannte Situation der öffentlichen Haushalte gegenüber. Dies gilt nicht zuletzt auch mit Blick auf die steigenden Investitionskosten beim Einsatz neuer/innovativer Technologien (Umstellung auf Wasserstoff). Die öffentliche Hand denkt in dieser Situation über die stärkere Einbeziehung des privaten Sektors im Rahmen sogenannter öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) nach.
Effizienzsteigerungspotenziale und die Chancen einer institutionalisierten vertraglichen Zusammenarbeit können bei richtiger Strukturierung des ÖPP-Modells eine dauerhaft qualitativ hochwertige Erfüllung öffentlicher Aufgaben bei einer geringeren Haushaltsbelastung ermöglichen.
Wir sind ein kompetenter Partner für die Strukturierung und Umsetzung von ÖPP-Modellen.
Zu unserer Expertise zählen insbesondere:
BBG und Partner ist Mitglied des Bundesverbands PPP.
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