Das EU-Beihilfenrecht bildet im Bereich der Daseinsvorsorge die Grundlage für die Sicherstellung von Leistungen zur Versorgung der Allgemeinheit. Aktuell spielt es für die Gewährung von Fördermitteln in der Pandemiebewältigung eine herausragende Rolle. Es ist außerdem ein wichtiges Instrument für die Marktaktivierung neuer Technologien durch finanzielle Förderung, insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele. Nicht zuletzt hat sich auch die öffentliche Finanzierung kostenintensiver Infrastrukturen nach dem EU-Beihilfenrecht zu richten.
Die öffentliche Hand kann sich bei der Gewährung von Finanzmitteln zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf unsere Expertise im Beihilfen- und Zuwendungsrecht stützen. Wir überprüfen bestehende Finanzierungsstrukturen beihilfen- und zuwendungsrechtlich und erarbeiten Modelle zur Umsetzung innovativer Projekte, wie z. B. in der Wasserstoffwirtschaft und in der Mobilität.
Wir entwickeln beihilfenrechtskonforme Zuwendungsregeln in allen Sektoren und entwerfen Betrauungsakte für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.
Außerdem begleiten wir öffentliche Einrichtungen und ihre Unternehmen:
BBG und Partner ist Mitglied des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilfenrecht.
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