Unsere Industrie- und Mobilitätsgesellschaft befindet sich im Umbau. Globale Märkte und der Klimawandel sowie die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe für eine postfossile Mobilität erfordern sowohl die Anpassung der vorhandenen und den Aufbau neuer Infrastruktur als auch neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Gleichzeitig wird die Umweltverträglichkeit von Infrastrukturvorhaben, wie Eisenbahnen, Straßen, Häfen und Anlagen konventioneller wie auch erneuerbarer Energieerzeugung zunehmend in Klageverfahren auf den Prüfstand gestellt. BBG und Partner unterstützen die öffentliche Hand und private Vorhabenträger in den erforderlichen Genehmigungsverfahren und finden sachgerechte sowie rechtssichere Lösungen für die Umsetzung komplexer Projekte.
Das Team Umwelt-Planung-Energie bei BBG und Partner verfügt über langjährige Erfahrung im Genehmigungsmanagement großer Infrastrukturvorhaben. Unsere Mandanten profitieren von unserer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Planungsbüros, Ingenieuren, Geologen, Biologen, aber auch mit Kommunikationsagenturen sowie unseren zahlreichen Kontakten zu Behörden in Bund und Ländern.
BBG und Partner beraten „onshore“ und „offshore“ insbesondere bei:
Die Komplexität und die Dauer von Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte werden vielfach als Investitionshindernis kritisiert. Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Behörden und Vorhabenträger bei einer zügigen und gleichzeitig rechtssicheren Planung, Genehmigung und Realisierung von entsprechenden Projekten. Auf Wunsch entwickeln wir zudem im Sinne einer frühzeitigen Konfliktbewältigung eine auf den Einzelfall zugeschnittene Akzeptanzstrategie.
BBG und Partner beraten insbesondere in:
Das öffentliche Baurecht als ein Kernelement kommunaler Selbstverwaltung ist das zentrale Entwicklungs- und Steuerungsinstrument der Kommunen. Die Gemeinden sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Planungshoheit eine zukunftsfähige, möglichst klimaschonende und auf ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmte städtebauliche Ordnung zu schaffen. Dabei gilt es insbesondere, die Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten des Klimaschutzes zu nutzen und neue Quartiers-, Wohn- und Mobilitätskonzepte mit den Mitteln des öffentlichen Baurechts umzusetzen. Auf der anderen Seite müssen Vorhabenträger das öffentliche Baurecht bei der Ausgestaltung ihrer Projekte beachten. Dabei sind die Vorgaben der Bauleitplanung aufgrund der Rechtsprechung zu Großvorhaben (Stichwort: Kohlekraftwerk Datteln) und zur sogenannten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen verstärkt in den Fokus gerückt. Das öffentliche Baurecht bildet damit eine wesentliche Grundlage für den Umbau unserer Industrie- und Mobilitätsgesellschaft und ist bei allen Anlagen erneuerbarer Energien, bei Infrastrukturen postfossiler Mobilität und auch bei der Errichtung von Elektrolyseuren zur Wasserstofferzeugung relevant.
Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen die öffentliche Hand und private Vorhabenträger bei der Umsetzung ihrer bodenbezogenen Nutzungsinteressen im Einklang mit den Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Bauordnungsrechts.
BBG und Partner beraten insbesondere bei:
Das Umweltrecht befindet sich in ständigem Wandel und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es hat sich seit den 70er Jahren zu einem eigenständigen und von europäischen Vorgaben dominiertem Rechtsgebiet entwickelt.
Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Behörden, Unternehmen, Private und Verbände in sämtlichen Fragen des Umweltrechts, insbesondere des Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Naturschutz-, Kreislaufwirtschafts- , Klimaschutz- und Bodenschutzrechts. Sie sind engagiert in der universitären Lehre, publizieren regelmäßig wissenschaftliche Fachbeiträge und arbeiten in diversen Forschungsvorhaben für Landes- und Bundesbehörden.
BBG und Partner beraten insbesondere:
BBG und Partner unterstützen Bundes- und Landesbehörden bei der Entwicklung neuer Gesetze und Rechtsverordnungen. Zudem beraten wir Unternehmen und Verbände im Rahmen der während der Gesetzgebungsprozesse stattfindenden Beteiligungsverfahren. Hierbei bewerten wir rechtliche Fragestellungen, wie z. B. die Vereinbarkeit von Regelungsvorschlägen mit Unionsrecht, völkerrechtlichen Verträgen und Verfassungsrecht, sowie die Auswirkungen absehbarer Rechtsentwicklungen. Des Weiteren entwickeln wir konkrete Entwürfe für Regelungen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers bzw. der zuständigen Fachministerien in enger Abstimmung mit diesen. Im Rahmen von interdisziplinären Konsortien entwickeln wir gemeinsam mit unseren Partnern komplexe Regelungsmodelle für Gesetzesvorhaben und stellen dabei die Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht sicher.
Ein Schwerpunkt lag dabei in den vergangenen Jahren auf der Beratung zu Regelungsvorhaben im Energiesektor. Besondere Erfahrung haben wir in Vorhaben zur Gestaltung der Energiewende im Stromsektor und der Dekarbonisierung in den Sektoren Industrie und Verkehr, insbesondere zur rechtlichen Umsetzung der Elektrifizierung, des Einsatzes von Wasserstoff und von synthetischen Kraft- und Brennstoffen.
In der jüngeren Vergangenheit haben wir in folgenden Gesetzgebungsprojekten beraten oder unterstützt:
Das Planungsrecht umfasst das Recht der Gesamtplanung (Raumordnung, Regionalplanung und Bauleitplanung) sowie das Fachplanungsrecht, also unter anderem die Planungs- und Zulassungsverfahren für Infrastrukturvorhaben aus den Bereichen Schiene, Straßen, Energieleitungen, Wasserstraßen, Häfen, Luftverkehr und Atomrecht.
Das Gesamtplanungsrecht ist bei der Verwirklichung von raumbedeutsamen Vorhaben zu beachten und hat z. B. durch die Entscheidungen zum Kohlekraftwerk in Datteln oder zur Konzentrationsflächenplanung bei der Windenergie an Bedeutung gewonnen. Auch im Hinblick auf den Klimaschutz und die Herausforderungen einer emissionsfreien, postfossilen Mobilität spielt das Gesamtplanungsrecht zunehmend eine Rolle. Das Gesamtplanungsrecht wirkt sich auf die meisten Vorhaben – vom Großkraftwerk über die Windenergieanlage bis hin zum Elektrolyseur – aus und wird in der Praxis immer bedeutender.
Das Fachplanungsrecht ist die Grundlage für das Genehmigungsmanagement von vielen Infrastrukturvorhaben. Wir beraten Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörden sowohl in komplexen Zulassungsverfahren für z. B. Autobahnen, Wasserstraßen, Strom- und Gasleitungen sowie Häfen als auch im Rahmen der Bundesfachplanung für sog. „Stromautobahnen“ nach dem NABEG.