Energie

Umbruch im Energiesektor

Energie

Der Energiesektor befindet sich seit Jahren im ständigen Umbruch. Die ambitionierten europäischen und nationalen Klimaschutzziele bedingen einen Umbau der Energieversorgung über alle Sektoren hinweg. Konkrete Treibhausgasreduktionsziele bis 2030 sind im Bundes-Klimaschutzgesetz erstmals auch sektorspezifisch festgelegt worden.

Bislang sind die größten Fortschritte bei der Treibhausgasreduzierung im Stromsektor zu verzeichnen – begünstigt durch die Förderregelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dieser Ausbau bringt insbesondere auf der Ebene der Stromnetze auch Herausforderungen mit sich und erfordert einen anspruchsvollen Ausbau der Infrastruktur. Damit die Klimaziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik erreicht werden können, muss die Energiewende zudem über den Stromsektor hinaus weiterentwickelt werden.

Zentrale Bedeutung kommt der Dekarbonisierung der Industrie, des Verkehrssektors und der Gebäudewirtschaft zu. Schließlich befindet sich die Energiewirtschaft wie die gesamte Volkswirtschaft im Prozess der Digitalisierung, die ebenfalls neue Herausforderungen bringt, aber auch neue Lösungen und Geschäftsmodelle erst ermöglicht.

Die zahlreichen Reformen im Energierecht bedeuten für Anlagenbetreiber und Investoren, Versorger, Netzbetreiber und Energienutzer besondere Herausforderungen im Hinblick auf einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Projekte und Unternehmungen. BBG und Partner unterstützen Sie in diesem dynamischen Umfeld bei der Gestaltung von rechtssicheren Lösungen und begleiten Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren und bei der vertraglichen Gestaltung zukunftssicherer Lösungen.

Erneuerbare Energien

BBG und Partner beraten Sie zu allen Fragen der Erzeugung, Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere zu:

  • Fördervoraussetzungen und Ausschreibungen nach EEG, WindSeeG und KWKG
  • Eigenversorgung, Quartierslösungen und Mieterstrommodellen
  • Direktlieferungen und Power-Purchase-Agreements
  • Netzanbindung, Netznutzung und Einspeisemanagement
  • Zwischenspeicherung (inkl. Power-to-X)
  • Messwesen
  • Nutzung von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen
  • Förderungen und Energiebeihilfenrecht

Strompreisbestandteile

Der Strompreis ist heute maßgeblich geprägt durch die staatlich induzierten Preisbestandteile, insbesondere Umlagen und Abgaben sowie die Netzentgelte. Zur gezielten Entlastung stromkostenintensiver Branchen und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen und einer Verlagerung der Produktion ins Ausland hat der Gesetzgeber verschiedene Sonderregelungen geschaffen.

Finanzielle Entlastungen beim Strompreis können auch für Schienenbahnen, elektrisch betriebene Busse und die Wasserstofferzeugung in Anspruch genommen werden.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme entsprechender Regelungen, insbesondere zu:

  • der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG für stromkostenintensive Unternehmen, Schienenbahnen, elektrische Busse und die Wasserstoffproduktion
  • den weiteren energierechtlichen Umlagen
  • individuellen Netzentgelten
  • Stromsteuerbefreiung und -entlastung
  • Konzessionsabgaben

Dekarbonisierung, Sektorkopplung und Wasserstoffwirtschaft

Damit die Klimaziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik erreicht werden können, muss die Energiewende auch über den Stromsektor hinaus weiterentwickelt werden.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrssektors zu. Wesentliche Instrumente sind dabei der europäische Emissionshandel und der neu eingeführte nationale Brennstoffemissionshandel. Der Umbau der Industrie auf emissionsfreie oder -arme Verfahren wird zudem neue Fördermechanismen erforderlich machen.

Auch darüber hinaus werden Fragen der Sektorkopplung politisch inzwischen als entscheidend erkannt und in Regelungen zur Förderung der Elektrifizierung, der Wasserstoffwirtschaft und synthetischer Kraftstoffe übersetzt.

Im Verkehrssektor stehen wichtige Schritte hin zur postfossilen Mobilität an. Die Kombination aus verschärften Flottengrenzwerten, der erhöhten Brennstoffbepreisung und Vorgaben für die öffentliche Fahrzeugbeschaffung (Clean-Vehicle-Richtlinie) wird batterieelektrische und wasserstoffbasierte Antriebskonzepte in den nächsten Jahren verstärkt in den Markt bringen. Dies bedingt auch den Ausbau der entsprechenden Erzeugungs-, Lade- und Tankinfrastruktur.

Wir unterstützen Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Europäischer Emissionshandel (EU ETS)
  • Brennstoffemissionshandel
  • Fragen der Besonderen Ausgleichsregelung
  • Förderprogramme zu Investitionen in die Dekarbonisierung und für emissionsarme Produktion
  • Elektrifizierung und Einsatz erneuerbarer Energien im (öffentlichen) Verkehr
  • Treibhausgasreduzierungs- und EE-Quoten für Kraftstoffe
  • Energiespeicherung und Umwandlung (Power-to-Liquid)
  • Betrieb von Wasserstoffelektrolyseuren, Wasserstoffspeichern und -netzen
  • Netzdienstleistungen durch Erzeuger, Verbraucher und Speicher

Energieanlagen: Einrichtung, Betrieb, Umnutzung und Rückbau

Die planungsrechtlichen Instrumente und die umwelt- und insbesondere naturschutzrechtlichen Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, Energieleitungen, Umschlaganlagen und Speichern sind komplex. Wir begleiten und unterstützen Vorhabenträger und Behörden in allen Phasen der Projektierung, Planung, Genehmigung, Errichtung sowie des Betriebes. Auch bei Fragen der Errichtung von Ersatzbauten für Bestandsleitungen, der Umnutzung konventioneller Kraftwerksstandorte aufgrund des Kohleausstiegs und des Rückbaus von Energieanlagen aller Art stehen wir an Ihrer Seite.

Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Erfahrung im Genehmigungsmanagement für Vorhabenträger und als Verwaltungshelfer, insbesondere bei der Begleitung von Energieerzeugungs-, leitungs- und Speicherprojekten mit sämtlichen energie- und planungsrechtlichen Aspekten.

Wir beraten insbesondere zu:

  • Planfeststellungsverfahren für Gashochdruckleitungen, Stromleitungen, Energiespeicher und Energieumschlaganlagen in Häfen
  • immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Kraftwerke und andere Energieerzeugungsanlagen
  • bergrechtlichen Betriebsplanverfahren, z. B. für Energiespeicher

Energieeffizienz

Weiterer entscheidender Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes ist die Erhöhung der Energieeffizienz mit dem Ziel der Reduzierung des Primär- und Endenergiebedarfs der Volkswirtschaft. Hier stellen sich insbesondere im Gebäudebestand noch große Herausforderungen.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Energieeffizienzrechts für Produkte und Gebäude, insbesondere zu Anforderungen an den Neubau und die energetische Sanierung, zu Energieausweisen, der Einbindung erneuerbarer Energien in die Wärmeversorgung und zu rechtlichen Rahmenbedingungen für effiziente Quartierlösungen in der Gebäudeenergieversorgung.

Gesetzgebungsberatung

BBG und Partner unterstützen Bundes- und Landesbehörden bei der Entwicklung neuer Gesetze und Rechtsverordnungen. Zudem beraten wir Unternehmen und Verbände im Rahmen der während der Gesetzgebungsprozesse stattfindenden Beteiligungsverfahren.

Ein Schwerpunkt lag dabei in den vergangenen Jahren auf der Beratung zu Regelungsvorhaben im Energiesektor. Besondere Erfahrung haben wir in Vorhaben zur Gestaltung der Energiewende im Stromsektor und der Dekarbonisierung in den Sektoren Industrie und Verkehr, insbesondere zur rechtlichen Umsetzung der Elektrifizierung, des Einsatzes von Wasserstoff und von synthetischen Kraft- und Brennstoffen.

In der jüngeren Vergangenheit haben wir in folgenden Gesetzgebungsprojekten beraten oder unterstützt:

  • Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Weiterentwicklung der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Projekt „Wissenschaftliche Unterstützung bei der regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien von Offshore-Windenergie in der Nordsee und der Europäischen Union, insbesondere der Ostsee“
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Neugestaltung der Strompreiskompensation im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandel
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Evaluierung des EEG/WindSeeG 2017 und der Erarbeitung von Reformvorschlägen dazu
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Vorhaben „Energiewende in der Industrie“
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Novellierung des EEG 2016 im Hinblick auf die Schaffung von Regelungen für die Ausschreibung der Förderung von Erneuerbaren Energien
  • Einen Projektentwickler bei der zukünftigen Ausgestaltung regulatorischer Rahmenbedingungen für neu zu errichtende Reservekraftwerke
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Novellierung des EEG 2014 im Hinblick auf die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Ausschreibung der Förderung von PV-Freiflächenanlagen sowie bei der Ausgestaltung der PV-Freiflächenausschreibungsverordnung
  • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie bei der Entwicklung eines Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

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