17. April 2024: Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis – Webinar mit Ulrike Kohls

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Veröffentlicht am 28. März 2024

17. April 2024: Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis – Webinar mit Ulrike Kohls

Rechtsanwältin Ulrike Kohls von BBG und Partner hält am 17. April 2024 ein Online-Fachkundeseminar zum Thema „Bodenschutzrecht und Altlastensanierung in der Praxis mit Berücksichtigung der seit 1.8.2023 gültigen „Mantelverordnung“ (Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)“. Veranstalter ist das Umweltinstitut Offenbach.

Das Bodenschutzrecht wird mit Umsetzung der „Mantelverordnung Ersatzbaustoffe/Bodenschutz“ an Aktualität gewinnen. Die Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten vollzieht sich in einem komplexen Geflecht öffentlich-​rechtlicher sowie technischer Anforderungen. Der Querschnittscharakter des Umweltmediums „Boden“ spiegelt sich in den Regelungsmaterien des Bundesbodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerkes wider und erfordert die Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel dem Wasser-​ und Abfallrecht. Mit der sehr umfangreichen ErsatzbaustoffV werden die Anforderungen an die Verwertung von mineralischen Abfällen in technischen Bauwerken neu geregelt. Hingegen steuert die geänderte BBodSchV die zugelassenen Materialien in Maßnahmen der Verfüllung und bodenähnlichen Anwendung (Gruben, Tagebaue, Brüche etc.).

Mit der Neufassung der BBodSchV soll die Verordnung an den aktuellen Stand der Erkenntnisse angepasst werden. Ihr Regelungsbereich wird auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgedehnt. Damit werden die Anforderungen an die Verwertung von Materialien in Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen erstmalig bundeseinheitlich festgelegt.

Von der Neufassung der BBodSchV sind aufgrund der vorgesehenen Erweiterungen des Regelungsbereichs insbesondere Bauherren und Bauunternehmer sowie mit der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen befasste Unternehmen betroffen.

Dies verlangt Planerinnen und Planern, Ausführenden und behördlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfangreiche Kenntnisse ab, die im Rahmen des Seminars vermittelt werden. Das Tagesseminar legt den Fokus auf Fragen und Anliegen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und fördert den Dialog der Teilnehmenden untereinander.

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