BBG und Partner vertritt erfolgreich die Länder Berlin und Brandenburg im Streit um S-Bahn-Vergabeverfahren vor dem Berliner Kammergericht

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Veröffentlicht am 14. März 2024

BBG und Partner vertritt erfolgreich die Länder Berlin und Brandenburg im Streit um S-Bahn-Vergabeverfahren vor dem Berliner Kammergericht

Die Länder Berlin und Brandenburg können mit ihrem im Jahr 2020 gestarteten Vergabeverfahren fortfahren, in welchem es um den öffentlichen Auftrag zur Herstellung und Instandhaltung neuer S-Bahn-Wagen und deren Betrieb auf zwei (von drei) Teilnetzen der Berliner S-Bahn („Nord-Süd“ und „Stadtbahn“) geht. Ein Unternehmen hatte etliche Punkte des Verfahrens gerügt. Diese Rügen wies das Berliner Kammergericht nun letztinstanzlich im Wesentlichen (23 von 25 Rügen) zurück.

In zwei Terminen wurde Ende Februar und Anfang März vor dem Kammergericht mündlich verhandelt. Dieses entschied nun, dass die Länder Berlin und Brandenburg die Vergabeunterlagen zwar in zwei Detailfragen betreffenden und ökonomisch wenig bedeutsamen Punkten nachbessern müssen. In zentralen Aspekten des Rechtsstreits folgte das Gericht jedoch den Argumenten von BBG und Partner. Die Länder Berlin und Brandenburg können daher insbesondere an der Grundkonzeption der S-Bahn-Vergabe festhalten.

Dr. Niels Griem begleitet die Vergabe des obigen Auftrags gemeinsam mit seinem Anwaltsteam bereits seit 2018 und vertrat die Länder Berlin und Brandenburg im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und im Beschwerdeverfahren vor dem Kammergericht.