Entscheidungsanmerkung von Annika Schöttker zu VK 2-34/22 vom 26.04.2022

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Veröffentlicht am 01. August 2022

Entscheidungsanmerkung von Annika Schöttker zu VK 2-34/22 vom 26.04.2022

Rechtsanwältin Annika Schöttker hat den Beschluss der VK Bund vom 26.04.2022 – VK 2-34/22 auf VPR- und IBR-online besprochen: Wird vorbefasster Rechtsanwalt mandatiert, ist von Kenntnis auszugehen!

Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung der VK Bund auseinander, nach der zum Zeitpunkt der Mandatierung einer mit dem Vergabeverfahren vorbefassten Rechtsanwältin von positiver Kenntnis des vermeintlichen Rechtsverstoßes auch aufseiten der Mandantin ausgegangen werden muss, sodass die 10-tägige Rügefrist bereits zu diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.