
Entscheidungsbesprechung von Annika Schöttker – Zuschlag bei Erteilung vor mitgeteilter Frist unwirksam
Rechtsanwältin Annika Schöttker hat den Beschluss der VK Bund vom 23.02.2023 – VK 2-2/23 auf VPR- und IBR-online besprochen: Zuschlag bei Erteilung vor mitgeteilter Frist unwirksam.
In ihrer Entscheidung stellt die VK Bund dar, dass der öffentliche Auftraggeber an eine den Bietern mitgeteilte Frist zur Zuschlagserteilung gebunden ist und ein vor Ablauf dieser Frist erteilter Zuschlag demnach unwirksam ist.