Entscheidungsbesprechung von Matthias Janetzki zu OLG Düsseldorf vom 15.02.2023 – Verg 9/22

Veröffentlicht am 05. April 2023

Entscheidungsbesprechung von Matthias Janetzki zu OLG Düsseldorf vom 15.02.2023 – Verg 9/22

Rechtsanwalt Matthias Janetzki hat den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.02.2023 – Verg 9/22 auf VPR- und IBR-online besprochen: Zulässigkeit einer sog. Dringlichkeitsvergabe bei unverzichtbaren Leistungen der Daseinsvorsorge trotz Versäumnissen der Vergabestelle?

Das OLG Düsseldorf hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Vergabe eines der Daseinsvorsorge – hier der Beförderung von Kindern mit Behinderungen zur Schule – dienenden öffentlichen Auftrags bei äußerster Dringlichkeit auch dann im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen kann, wenn – wie vorliegend – das Ereignis für den Auftraggeber vorhersehbar und die angeführten Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit ihm zuzuschreiben sind. Diese Frage ist ein „Dauerbrenner“ in der jüngeren Rechtsprechung, wird jedoch nicht einheitlich beantwortet. Eine Klärung der vorgelegten Frage durch den EuGH ist daher zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung dringend erforderlich.