Entscheidungsbesprechung von Matthias Janetzki zu VK Sachsen vom 22.06.2023 – 1/SVK/014-23

Veröffentlicht am 15. September 2023

Entscheidungsbesprechung von Matthias Janetzki zu VK Sachsen vom 22.06.2023 – 1/SVK/014-23

Rechtsanwalt Matthias Janetzki hat den Beschluss der VK Sachsen vom 22.06.2023 – 1/SVK/014-23 auf VPR- und IBR-online besprochen: Wirksamkeit eines Zuschlagsvorbehalts auf Erstangebote im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb?

Die VK Sachsen hatte die Frage zu entscheiden, ob – und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen – es in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig ist, sich vorzubehalten, auf Erstangebote den Zuschlag zu erteilen oder ob eine Pflicht zur Durchführung mindestens einer Verhandlungsrunde besteht. Die VK Sachsen legt dar, dass der Wortlaut des insoweit maßgeblichen § 17 Abs. 11 VgV nicht erfasst, inwieweit eine Pflicht zur Durchführung von Verhandlungen besteht, wenn der Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden soll. In dem Fall ist es daher nach überzeugender Ansicht der VK Sachsen zulässig, auf Verhandlungen zu verzichten, sofern ein entsprechender Vorbehalt der Aufforderung zur Abgabe eines (Erst-) Angebots bzw. den Vergabeunterlagen eindeutig entnommen werden kann.