Festpreise im Taxi – von gut gemeint zu gut gemacht (§ 51 PBefG) – Vortrag von Dr. Hubertus Baumeister / München führt Festpreis für Taxis ein

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Veröffentlicht am 21. August 2023

Festpreise im Taxi – von gut gemeint zu gut gemacht (§ 51 PBefG) – Vortrag von Dr. Hubertus Baumeister / München führt Festpreis für Taxis ein

Das neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hält für Städte und Kommunen eine Vielzahl und Vielfalt von Instrumenten bereit. Diese Instrumente sind neu, die Anwendung ist nicht geübt. Die Unsicherheit in der Anwendung der neuen Instrumente ist naturgemäß groß. Wann und wie können Festpreise oder Tarifkorridore greifen? Was bringt das und wie geht das? Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für Mindesttarife und wie nutzt die Behörde Mobilitätsdaten richtig?

Beim „Symposium Taxi und Mietwagen“ am 13./14. Juni in Hamburg wurde ein Rahmen geschaffen, in dem Städte von Städten lernen und Fragen der Umsetzung der PBefG-Instrumente konzentriert und tiefgreifend mit ExpertInnen erörtert werden konnten. Ziel des Symposiums war es, den rechtssicheren Umgang mit neuen PBefG-Instrumenten für den Gelegenheitsverkehr praxisorientiert zu vermitteln.

Dr. Hubertus Baumeister hat im Rahmen des Symposiums einen Vortrag zum Thema „Festpreise im Taxi – von gut gemeint zu gut gemacht (§ 51 PBefG)“ gehalten. Der Vortrag beinhaltete rechtliche Vorgaben und Gestaltungsmöglichkeiten für Behörden des Gelegenheitsverkehr in den Kommunen.

München hat nun als erste Stadt in Deutschland Festpreise für Taxifahrten eingeführt. Die Landeshauptstadt wurde bei der Einführung der Festpreisoption rechtlich von BBG und Partner begleitet.

Den Vortrag und weitere Informationen finden Sie hier:

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