OLG Düsseldorf bestätigt Inhouse-Vergabe an kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Köln GmbH

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Veröffentlicht am 02. September 2020

OLG Düsseldorf bestätigt Inhouse-Vergabe an kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Köln GmbH

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 02.09.2020 die Rechtmäßigkeit der beabsichtigten direkten Vergabe des Rhein-Sieg-Kreises an das kommunale Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) bestätigt. BBG und Partner vertrat erfolgreich den Rhein-Sieg-Kreis als Antragsgegner.

Die Pressemitteilung stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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